ERBTEILUNG PLUS
Eine Waage in perfekter Balance Mehrere Hände liegen auf einem runden Tisch zusammen Ein Puzzle, bei dem das letzte Teil eingefügt wird

Faire und effiziente Aufteilung des Erbes.

Wir helfen Erbengemeinschaften, Konflikte zu vermeiden und den Nachlass im Konsens zu teilen.

Unverbindliche Erstberatung

Gemeinsam statt gegeneinander.

Eine Erbengemeinschaft kann eine grosse Herausforderung sein. Unterschiedliche Interessen, Emotionen und mangelndes Wissen führen oft zu Blockaden und kostspieligen Konflikten. Unser Ansatz ist es, die Erbengemeinschaft als Ganzes zu unterstützen. Als neutrale Mediatoren und Berater fördern wir eine offene Kommunikation und schaffen die Basis für eine einvernehmliche Teilung. Wir glauben fest daran, dass eine faire Lösung möglich ist, die den Willen des Erblassers respektiert und den Familienfrieden bewahrt.

Unsere Dienstleistungen für Erbengemeinschaften

Zwei Personen im konstruktiven Dialog

Mediation zwischen Erben

Wir leiten strukturierte Gespräche, um Missverständnisse auszuräumen und zwischen den Erben eine tragfähige Einigung zu erzielen.

Ein rechtssicheres Dokument wird unterzeichnet

Erstellung des Erbteilungsvertrags

Wir fassen die erzielte Einigung in einem juristisch korrekten und umfassenden Erbteilungsvertrag zusammen, der für alle Parteien Klarheit schafft.

Symbol für eine Gemeinschaft

Vertretung der Erbengemeinschaft

Wir agieren als zentrale Ansprechperson und vertreten die Interessen der gesamten Erbengemeinschaft gegenüber Banken, Behörden und Versicherungen.

Die Erbengemeinschaft im Schweizer Recht: Eine Zwangsgemeinschaft

Mit dem Tod einer Person entsteht nach Schweizer Erbrecht automatisch eine Erbengemeinschaft, sofern mehrere Erben vorhanden sind. Diese Gemeinschaft ist eine sogenannte "Gesamthandsgemeinschaft". Das bedeutet, dass der Nachlass allen Erben gemeinsam gehört und sie nur einstimmig darüber verfügen können. Kein Erbe kann allein über einzelne Nachlassgegenstände bestimmen oder seinen Anteil verkaufen, bevor die Teilung erfolgt ist. Dieses Einstimmigkeitsprinzip ist die häufigste Ursache für Blockaden und Streitigkeiten.

Die Auflösung dieser "Zwangsgemeinschaft" ist das Ziel der Erbteilung. Der Königsweg ist dabei der Abschluss eines schriftlichen Erbteilungsvertrags, in dem alle Erben der vereinbarten Aufteilung des Nachlasses zustimmen. Kommt keine Einigung zustande, bleibt als letzter Ausweg nur die Erbteilungsklage bei Gericht, ein oft langwieriger, kostspieliger und für die Familienbeziehungen zerstörerischer Prozess. Eine professionelle, neutrale Begleitung durch Mediation oder Beratung kann entscheidend dazu beitragen, den gerichtlichen Weg zu vermeiden und eine für alle Seiten akzeptable, vertragliche Lösung zu finden. Sie hilft, die Einstimmigkeit herzustellen, die für eine reibungslose Teilung unerlässlich ist.

Finden Sie den Weg zur Einigung.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch, um die Möglichkeiten für Ihre Erbengemeinschaft zu besprechen.